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      Inhaltverzeichnis

Auftragsvergaben


 

Zuschlagserteilungen nach § 20 Abs. 1 VOB/A für Bauleistungen


„Bei Vergaben nach der VOB/A ist bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 Euro und freihändigen Vergaben ab einem Netto-Auftragswert von 15.000 Euro nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren. Diese Information ist mindestens sechs Monat vorzuhalten.“

 

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Zuschlagserteilungen nach § 30 Abs. 1 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen


„Bei Vergaben nach der UVgO ist ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 Euro bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb und ab einem Netto-Auftragswert von 15.000 Euro bei freihändigen Vergaben nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren. Diese Information ist mindestens sechs Monate vorzuhalten.“

 

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